Bundeswehr-Soldat scheitert mit Klagen gegen Impfverweigerung und Befehlsverweigerung
Gesa EigenwilligBundeswehr-Soldat scheitert mit Klagen gegen Impfverweigerung und Befehlsverweigerung
Ein deutscher Soldat, der wegen der Verweigerung einer COVID-19-Impfung entlassen worden war, hat seine letzte rechtliche Berufungsmöglichkeit verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte die Rechtmäßigkeit der Entlassung und stützte damit die Entscheidung der Bundeswehr. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Weigerung des Soldaten, Befehle zu befolgen, eine Dienstentlassung rechtfertigte.
Der Soldat war zunächst 2022 nach seiner Impfverweigerung aus dem Dienst entlassen worden. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte diese Entscheidung am 7. Juli 2022 und begründete dies damit, dass die Impfpflicht in die Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums falle. Damals galt die Regelung noch bis Mai 2024 gemäß der Zentralvorschrift A1-840/8-4000.
Das Gericht stellte fest, dass die Weigerung des Soldaten, Befehle zu befolgen, über die Impffrage hinausging. Berichten zufolge hatte er erklärt, auch einen Marschbefehl zu ignorieren – ein Zeichen für einen grundlegenden Zusammenbruch der Disziplin. Sein Misstrauen gegenüber der militärischen Führung war derart gewachsen, dass er behauptete, sich nicht mehr an seinen Treueeid gebunden zu fühlen. Die Vorgesetzten kamen zu dem Schluss, dass seine Entlassung die einzig angemessene Konsequenz sei. Zwar war die Impfverweigerung allein nicht der einzige Grund für die Dienstentlassung, doch sein insgesamt unhaltbares Verhalten machte eine weitere Dienstzeit unmöglich.
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für militärische Disziplin bei Fällen von Insubordination. Die Entlassung des Soldaten bleibt damit endgültig bestehen, ohne weitere rechtliche Anfechtungsmöglichkeit. Die Entscheidung unterstreicht die Autorität der Streitkräfte, Befehle auch in umstrittenen Situationen durchzusetzen.
