10 May 2026, 16:22

Bundesregierung plant strengere Regeln gegen häusliche Gewalt in Familien

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Bundesregierung plant strengere Regeln gegen häusliche Gewalt in Familien

Die Bundesregierung plant schärfere Regelungen, um Opfer häuslicher Gewalt besser vor weiterer Schädigung zu schützen. Nach einem neuen Entwurf könnten gewalttätige Eltern den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, wenn sie für den anderen Elternteil eine Gefahr darstellen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will damit bestehende Lücken im familienrechtlichen Schutz schließen.

Die geplante Reform soll Familiengerichten klarere Befugnisse einräumen, um Umgangsrechte auszusetzen, wenn ein Elternteil gegen den anderen gewalttätig geworden ist. Richter könnten zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen, sobald die Gewalt das körperliche Wohl des Opfers gefährdet. Selbst wenn sich die Übergriffe nicht direkt gegen das Kind richten, wären die Einschränkungen dennoch gültig.

Das Ministerium betont, dass jeder Fall individuell geprüft werde. Entscheidend seien dabei Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsgefahr der Gewalt. Statt eines vollständigen Entzugs könnten Gerichte auch mildere Maßnahmen anordnen, etwa betreute Umgangsrechte.

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Bisher müssen Gerichte häusliche Gewalt bereits in Sorgerechtsstreitigkeiten berücksichtigen. Hubigs Vorstoß verschärft diese Vorgaben jedoch, um zu verhindern, dass Umgangsrechte als Instrument für anhaltende Misshandlung missbraucht werden. Automatische Kontaktverbote lehnt das Ministerium ab, da ein solcher Schritt schwerwiegend sei.

Die Reform soll Richtern mehr Handlungsmöglichkeiten geben, um Opfer zu schützen, ohne das Kindeswohl aus den Augen zu verlieren. Die Gerichte müssten dabei Sicherheitsbedenken gegen das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen abwägen. Der Gesetzentwurf geht nun in die nächste Phase der parlamentarischen Beratungen.

Quelle