03 January 2026, 10:53

Bundespolizei deckt bei Görlitzer Grenzkontrollen sechs Waffengesetz-Verstöße auf

Eine Waffe liegt auf einem Buch, umgeben von Papieren mit Text.

Bundespolizei deckt bei Görlitzer Grenzkontrollen sechs Waffengesetz-Verstöße auf

Bundespolizei Berlin entdeckt bei Grenzkontrollen in Görlitz mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz

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Bei vorübergehenden Kontrollen an der Grenze in Görlitz hat die Bundespolizei Berlin innerhalb von nur vier Stunden sechs Verstöße gegen das Waffengesetz aufgedeckt. Reisende hatten verbotene Gegenstände wie Messer, Elektroschocker und Reizstoffsprühgeräte in ihrem Gepäck oder in Fahrzeugen versteckt.

Der erste Verstoß wurde bei einem 28-jährigen Ukrainer festgestellt, der ein Springmesser in seiner Reisetasche mitführte. Kurz darauf wurde ein 59-jähriger Lette mit einem weiteren Springmesser in seinem Rucksack kontrolliert.

Ein 34-jähriger lettischer Reisender wurde mit einem nicht registrierten Reizstoffsprühgerät erwischt, während ein 38-jähriger Pole ein ungekennzeichnetes Reizstoffspray bei sich trug, das beschlagnahmt wurde. Ein lettischer Autofahrer hatte zudem ein Feststechmesser mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern in seinem Fahrzeug. Zwei deutsche Staatsbürger wurden wegen des Besitzes von Teleskopschlagstöcken angezeigt. Darüber hinaus wurde ein 31-jähriger Mann aus Markersdorf mit einem Einhandmesser kontrolliert, das in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Ein 28-jähriger Slowake führte zwei als Taschenlampen getarnte Elektroschocker mit sich.

Die Kontrollen erfolgten im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen, die die Einhaltung des Waffengesetzes sicherstellen sollen. Für weitere Auskünfte stehen der Pressesprecher Michael Engler oder Danilo Weise von der Bundespolizeiinspektion Berlin unter der Telefonnummer 03581-3626-6110 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.

In allen sechs Fällen wurden offizielle Anzeigen gegen die Betroffenen erstattet. Die beschlagnahmten Gegenstände – darunter Messer, Elektroschocker und Reizstoffsprühgeräte – verstoßen gegen die deutschen Waffenvorschriften. Die Behörden setzen die Überwachung der Grenzübergänge fort, um weitere Verstöße zu verhindern.