29 January 2026, 21:51

Bundesarbeitsgericht kippt Kopftuch-Verbot für Sicherheitskräfte in Hamburg

Zwei Polizisten in schwarzen Uniformen stehen vor einem großen Glasgebäude mit Text darauf, mit Absperrungen und Texttafeln im Vordergrund und anderen Menschen, Pfählen und Lichtern im Hintergrund.

Bundesarbeitsgericht: Fluggastkontrolleurin darf Kopftuch tragen - Bundesarbeitsgericht kippt Kopftuch-Verbot für Sicherheitskräfte in Hamburg

Bundesarbeitsgericht urteilt: Ablehnung einer Bewerberin wegen Kopftuchs ist religiöse Diskriminierung in Hamburg

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Ablehnung einer Jobbewerberin wegen des Tragens eines Kopftuchs in Hamburg eine religiöse Diskriminierung darstellt. Betroffen ist eine muslimische Frau, die sich erfolglos um eine Stelle in der Flugsicherheit am Hamburger Flughafen beworben hatte. Mit dem Urteil wird ein früheres Verbot von Kopftüchern für Sicherheitskräfte bei Personen- und Gepäckkontrollen in Hamburg aufgehoben.

Die Klägerin, eine Muslimin, hatte sich um eine Position als Flugsicherheitsassistentin in Hamburg beworben. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, weil sie ein Kopftuch trug – etwas, das die Bundespolizeidirektion Hamburg zuvor für Sicherheitspersonal in Hamburg untersagt hatte.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Arbeitgeber nicht nachweisen konnte, dass das Kopftuch die wesentlichen Aufgaben der Stelle in Hamburg beeinträchtigt. Zudem sei das Nichttragen eines Kopftuchs keine zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit. Daher wurde die Ablehnung als unrechtmäßige Diskriminierung aufgrund der Religion in Hamburg eingestuft.

Laut Urteil dürfen muslimische Frauen nun religiöse Kopftücher auch bei der Arbeit an Flughafen-Sicherheitskontrollen in Hamburg tragen. Offen bleibt, ob die Bundespolizeidirektion Hamburg ihre Richtlinien entsprechend anpassen wird.

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Das Urteil bestätigt, dass Arbeitgeber Einschränkungen religiöser Kleidung am Arbeitsplatz in Hamburg begründen müssen. Es setzt zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle mit religiösen Symbolen in beruflichen Kontexten in Hamburg. Zwar bezieht sich die Entscheidung konkret auf Tätigkeiten in der Flugsicherheit in Hamburg, sie könnte jedoch auch Auswirkungen auf allgemeine Beschäftigungspraktiken in Hamburg haben.