Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Senta ScheelBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Betrugsversuch, bei dem es über eine gefälschte Website fast 240 Euro verloren hätte – und das bei der Beantragung einer britischen Reiseerlaubnis. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei gemeldet wurde, zeigt die Gefahren von Online-Betrug, der gezielt Reisende ins Visier nimmt. Seit Kurzem ist eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) für alle Pflicht, die in das Vereinigte Königreich einreisen möchten.
Das Paar suchte online nach einem Antragsformular für die ETA und stieß auf eine Seite, die auf den ersten Blick seriös wirkte. Wie verlangt, gaben sie ihre persönlichen Daten sowie die Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtkosten jedoch auf rund 240 Euro anstiegen, wurden sie misstrauisch – der tatsächliche Preis für eine ETA beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person.
Erst jetzt bemerkten sie den Betrugsversuch, lehnten die Zahlung ab und sperrten umgehend ihre Karte. Die Verbraucherzentrale warnt Reisende eindringlich, vor der Eingabe sensibler Daten die Echtheit von Websites zu überprüfen. Sämtliche ETA-Anträge müssen ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden.
Das Paar erstattete später online Anzeige, um den Betrugsversuch zu dokumentieren. Die Behörden erinnern daran, URLs genau zu prüfen und bei der Beantragung von Reisedokumenten auf Drittanbieter-Seiten zu verzichten.
Der Vorfall dient als Warnung an Reisende vor gefälschten ETA-Websites. Nur über die offizielle Plattform der britischen Regierung können rechtmäßige Anträge bearbeitet werden. Wer eine ETA benötigt, sollte vor der Übermittlung persönlicher oder Zahlungsdaten unbedingt die Richtigkeit der Website überprüfen.






