03 January 2026, 04:59

BGH-Urteil erschüttert dezentrale Stromversorgung: Was jetzt auf Mieterstromprojekte zukommt

Mehrere Gebäude mit einigen beleuchteten Fenstern.

BGH-Urteil erschüttert dezentrale Stromversorgung: Was jetzt auf Mieterstromprojekte zukommt

Ein langjähriger Rechtsstreit um die Energieversorgung in Zwickau ist mit einem Urteil beendet worden, das den dezentralen Strommarkt in Deutschland grundlegend verändern könnte. Der Fall begann, als der französische Energiekonzern Engie zwei Verkabelungssysteme an das Netz anschließen wollte, die lokale Zwickauer Energieversorgung (ZEV) den Antrag jedoch ablehnte. Nach Jahren von Berufungsverfahren und einer Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun sein endgültiges Urteil gefällt.

Ausgelöst wurde der Streit, als Engie beantragte, Wohnblocks in Zwickau mit Wärme und Strom zu beliefern. Das Unternehmen argumentierte, seine Anlagen fielen unter den Begriff der "Kundenanlage" nach deutschem Recht – ZEV widersprach jedoch mit der Begründung, es handele sich um Teile des übergeordneten Verteilnetzes. Im Dezember 2022 setzte der BGH das Verfahren aus und legte den Fall dem EuGH vor, um die Definition einer "Kundenanlage" klären zu lassen.

Der EuGH urteilte im November 2024, dass das deutsche Energiewirtschaftsgesetz mit der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie kollidiere. Dennoch wies der BGH im Mai 2025 Engies letzte Revision zurück und bestätigte, dass eine Anlage nicht gleichzeitig Kundeninstallation und Verteilnetz sein könne. Die Entscheidung gefährdet nun dezentrale Energiemodelle, darunter Mieterstromprojekte mit Photovoltaik, gemeinschaftliche Gebäudelösungen und direkte Stromabnahmeverträge (PPAs) vor Ort.

Branchenverbände zeigen sich besorgt. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Green Planet Energy fordern die Politik auf, einzugreifen und Rechtssicherheit wiederherzustellen. Sie warnen, dass ohne Anpassungen Millionen von Eigentümern plötzlich als Netzbetreiber eingestuft werden könnten – mit unnötigem Bürokratieaufwand. Auch die Bundesnetzagentur soll praktische Leitlinien für kleine Mieterstrommodelle mit hausinternen Verteilsystemen erarbeiten.

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Unterdessen setzen sich Energieunternehmen wie Thüga beim Deutschen Bundestag für Gesetzesänderungen ein – etwa im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und im Wärmeplanungsgesetz (WPG) –, um regulatorische Lücken zu schließen. Ihr Ziel: Lieferketten absichern und Hürden für die kommunale Energiewende abbauen.

Das BGH-Urteil lässt Mieterstromprojekte und gemeinschaftliche Energiekonzepte in einer rechtlichen Grauzone zurück. Ohne politische Nachbesserungen könnten dezentrale Modelle vor erhebliche Hindernisse gestellt werden – mit Folgen für Versorger und Verbraucher gleichermaßen. Die nächsten Schritte hängen nun davon ab, ob Gesetzgeber und Behörden die Regeln klarer fassen.