BGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Wie detailliert müssen Bonitätsdaten sein?
Gabriel HethurBGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Wie detailliert müssen Bonitätsdaten sein?
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Streit um Datentransparenz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Auskünfte der Schufa über ihr Bonitätsbewertungssystem den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Fünf Verbraucher:innen haben die bisherige Detailtiefe der Informationen angefochten.
Der Rechtsstreit nahm seinen Anfang, nachdem die Schufa im März 2023 ein neues Scoring-Modell einführte. Dieses bewertet Kreditwürdigkeit auf einer Skala von 100 bis 999 und stützt sich auf zwölf definierte Kriterien. Im Vergleich zum Vorgänger ist es transparenter gestaltet – Verbraucher:innen können einsehen, welche Faktoren ihre Bonitätswerte beeinflussen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor entschieden, dass die Schufa ihre Offenlegungspflichten nicht ausreichend erfülle. Die Kläger:innen argumentieren, die aktuellen Erläuterungen gäben zu wenig Aufschluss über die Berechnungslogik. Die Schufa hingegen betont, ihre Angaben entsprächen bereits den gesetzlichen Vorgaben.
Das Unternehmen plant, das neue Modell bis Ende 2028 vollständig umzusetzen. Nun muss der BGH klären, wie detailliert die Schufa über automatisierte Entscheidungsprozesse nach DSGVO informieren muss.
Die Entscheidung des Gerichts wird maßgeblich bestimmen, wie transparent das Scoring-System der Schufa künftig sein muss. Sie könnte zudem Auswirkungen auf andere datenbasierte Bewertungsverfahren unter der DSGVO haben – und damit einen Präzedenzfall für Verbraucherrechte bei algorithmischen Entscheidungen schaffen.






