08 May 2026, 18:25

Beamtenbund wirft Besoldungsreform Verfassungsbruch vor – und fordert radikale Änderungen

Grundrisszeichnung des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, detaillierte architecturale Layouts und Text.

Beamtenbund wirft Besoldungsreform Verfassungsbruch vor – und fordert radikale Änderungen

Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert Regierungsentwurf zur Besoldungsreform

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat Teile des Regierungsentwurfs zur Besoldungsreform scharf kritisiert. Zwar begrüßt die Gewerkschaft einige der geplanten Änderungen, bezeichnet zentrale Elemente jedoch als „verfassungswidrig“ und fordert Nachbesserungen. Hauptstreitpunkte sind die Gehaltsunterschiede bei höheren Beamten sowie die Berücksichtigung des Partnereinkommens bei der Berechnung.

Der DBB zeigt sich offen für bestimmte Aspekte der Reform, etwa die geplante Anhebung der Einstiegsgehälter im Bundesdienst. Auch die Regelung, dass neue Beschäftigte künftig in die zweite statt in die niedrigste Besoldungsstufe einsteigen, findet Zustimmung. Doch lehnt der Verband vehement die im Entwurf vorgesehene Handhabung der B-Besoldung, die für Spitzenbeamte gilt, ab.

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Dem Entwurf zufolge sollen Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes zwar auch auf Führungskräfte ausgeweitet werden – diese erhalten jedoch geringere Erhöhungen als Beschäftigte der unteren A-Besoldung. Der DBB sieht darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, insbesondere bei der Differenz von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Laut eigener Analyse verstoße dies gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu leistungsgerechten und angemessenen Gehaltsabständen.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Abschaffung des Alleinverdienerprinzips. Der Entwurf unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr – eine Praxis, die der DBB als „unzulässig“ zurückweist. Die Einkünfte des Partners lägen „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ und dürften nicht zu einer Kürzung des Anspruchs auf faire Bezahlung führen.

Auf Anfrage lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den Differenzen in der B-Besoldung ab.

Der DBB pocht nun auf eine „kritische Überprüfung“ der Gehaltslücken in der B-Besoldung sowie der Einbeziehung von Partnereinkommen in die Berechnungen. Ohne Korrekturen drohe die Reform, gegen verfassungsrechtliche Maßstäbe zu verstoßen, warnt der Verband. Die Forderungen erhöhen den Druck auf die Abgeordneten, den Entwurf vor der endgültigen Verabschiedung nachzubessern.

Quelle