17 February 2026, 21:42

Apotheker müssen Zehntausende Euro zurückzahlen – nach illegaler Medikamentenabgabe an Krebspatienten

Ein Plakat mit Text über Arzneimittelpreisunterschiede im Jahr 2022, darunter ein paar Flaschen und eine Spritze.

Apotheker müssen Zehntausende Euro zurückzahlen – nach illegaler Medikamentenabgabe an Krebspatienten

Zwei Apotheker in Sachsen müssen Zehntausende Euro zurückzahlen, nachdem sie Krebspatienten lebenswichtige Medikamente ohne gültige Verträge mit den Krankenkassen abgegeben hatten. Das Bundesverfassungsgericht wies kürzlich ihre Beschwerden zurück und beendete damit einen langjährigen Rechtsstreit über die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Mittelpunkt des Falls stehen Zytostatika, die den Patienten trotz fehlender Vereinbarungen zwischen den Apotheken und den Krankenkassen ausgegeben wurden. Beide Apotheker müssen nun nach dem Scheitern ihrer letzten rechtlichen Schritte mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen.

Der Streit begann, nachdem Deutschland Anfang 2017 exklusive Verträge für die Herstellung steriler Arzneimittel verboten hatte. Diese Änderung ermöglichte es allen Apotheken, parenterale Behandlungen – darunter auch Chemotherapeutika – an versicherte Patienten abzugeben. Während der Übergangsphase schlossen jedoch einige Krankenkassen neue Verträge ab und warnten Apotheker vor Rückforderungen, falls sie sich nicht daran hielten.

In Dresden hatte ein Apotheker zytotoxische Medikamente an Patienten der Barmer abgegeben, ohne Teil des exklusiven Vertrags der Kasse zu sein. Die Barmer forderte eine Rückzahlung von 49.000 Euro. In einem weiteren Fall versorgte ein anderer Apotheker Patienten der IKK classic mit Behandlungen außerhalb des sogenannten "Open-House"-Vertrags, woraufhin eine Rückforderung in Höhe von 44.000 Euro erfolgte.

Beide Apotheker legten Widerspruch ein und argumentierten, die Rückforderungsforderungen verletzten ihre Rechte. Das Bundessozialgericht bestätigte jedoch die Rückzahlungen, und das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die Beschwerden zu verhandeln, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Grundrechte vorlägen.

Seither haben die Krankenkassen die Kontrollen verschärft. Mithilfe digitaler Abrechnungsanalysen, gezielter Prüfungen und in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland setzen sie die Einhaltung der Vorschriften durch – unter anderem durch die Rückforderung unrechtmäßiger Zahlungen und die Meldung von Verstößen an die Aufsichtsbehörden.

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Die Urteile bestätigen, dass Apotheken bei der Abgabe hochpreisiger Therapien strikt die vertraglichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen einhalten müssen. Die beiden Apotheker sind nun verpflichtet, die vollen geforderten Beträge zurückzuzahlen. Der Fall zeigt zudem, wie stark Apotheken inzwischen unter Beobachtung stehen, wenn sie spezielle Arzneimittel im Rahmen der sich wandelnden Gesundheitsvorschriften in Deutschland abgeben.