AOK Plus: 76 Millionen für Eltern mit kranken Kindern - AOK Plus: 76 Millionen für Eltern mit kranken Kindern
AOK Plus: 76 Millionen Euro für Eltern kranker Kinder
AOK Plus: 76 Millionen Euro für Eltern kranker Kinder
AOK Plus: 76 Millionen Euro für Eltern kranker Kinder
- Dezember 2025, 09:58 Uhr
Die AOK Plus, größter Krankenversicherer in Sachsen und Thüringen, hat im vergangenen Jahr über 76 Millionen Euro an Kinderkrankengeld an Eltern ausgezahlt. Die Gelder unterstützten Eltern, die wegen der Betreuung kranker Kinder ihrer Arbeit fernblieben. Das Programm bleibt auch 2026 eine zentrale finanzielle Entlastung für Familien.
Allein im Jahr 2025 wurden mehr als 76 Millionen Euro an Versicherte in Sachsen und Thüringen ausgekehrt. Die Zahlungen deckten den Verdienstausfall ab, wenn Eltern zu Hause blieben, um sich um ihre kranken Kinder zu kümmern. Die AOK Plus, die rund 3,5 Millionen Menschen versichert, bearbeitet über die Hälfte aller gesetzlichen Krankenversicherungsfälle in beiden Bundesländern.
Das Kinderkrankengeld wird in der Regel bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gewährt. Eltern können pro versichertem Kind bis zu 15 Tage beanspruchen, Alleinerziehende sogar 30 Tage. Diese Regelungen, die 2024 ausgeweitet wurden, gelten unverändert auch 2026. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten 90 Prozent des Nettoeinkommens, das während der Freistellung entfällt. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld werden vollständig übernommen. Selbstständige erhalten 70 Prozent ihres Einkommens, abzüglich der Beiträge für Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung.
Stefan Knupfer, Vorstandsmitglied der AOK Plus, betonte die Bedeutung dieser Leistungen. Er bezeichnete sie als unverzichtbare Unterstützung für Familien, die durch die Krankheit eines Kindes in finanzielle Bedrängnis geraten.
Das Kinderkrankengeld stellt sicher, dass Eltern sich um ihre kranken Kinder kümmern können, ohne existenzielle finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. Mit über 76 Millionen Euro, die 2025 ausgezahlt wurden, leistet die AOK Plus weiterhin einen entscheidenden Beitrag. Die erweiterten Anspruchsvoraussetzungen und Erstattungssätze bleiben auch für das Jahr 2026 unverändert.
