AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die sächsische AfD droht der Landesregierung mit rechtlichen Schritten gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Die Partei wirft dem Verfassungsschutz vor, die Entscheidung sei ungerechtfertigt und beruhe auf falsch interpretierten Aussagen.
Die Klassifizierung war bereits vor zwei Jahren erfolgt, seither wehrt sich der sächsische Landesverband der AfD dagegen. Im Januar 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Einschätzung des Verfassungsschutzes – nach einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden. Beide Gerichte wiesen die Klagen der AfD ab, sodass die Einstufung weiterhin besteht.
Der Landesvorsitzende Jörg Urban bezeichnete die Entscheidung als „rechtlich nicht haltbar“ und warf der Behörde vor, Aussagen der AfD „willkürlich verdreht“ zu haben. Die Partei kritisiert zudem, dass die vollständige Bewertung nicht veröffentlicht werde, was eine angemessene Verteidigung erschwere. Das Innenministerium hält an seinem Vorgehen fest und verweist darauf, dass es bereits zwei Eilanträge der AfD erfolgreich abgewehrt habe. Dennoch kündigte die sächsische AfD nun an, Klage einzureichen, sollte die Einstufung nicht zurückgenommen und die vollständige Bewertung nicht offengelegt werden. Unklar bleibt weiterhin, welche Institution für die Einordnung einer regionalen AfD-Gruppe in Sachsen als „bestätigt rechtsextrem“ im Jahr 2023 verantwortlich war – bisher wurde keine Behörde öffentlich damit in Verbindung gebracht.
Der juristische Vorstoß der AfD folgt auf mehrere Gerichtsurteile, die die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigten. Sollte die Klage tatsächlich eingereicht werden, wäre dies ein weiterer Schritt im anhaltenden Streit zwischen der Partei und der Sicherheitsbehörde. Das Ergebnis könnte entscheiden, ob die Einstufung bestehen bleibt – oder doch noch gekippt wird.
