24 March 2026, 18:26

AfD in Brandenburg vom Zukunftstag 2026 ausgeschlossen – Partei droht mit Klagen

Eine Gruppe von Schülern marschiert in Berlin, eine bunt bedruckte 'Students for Future'-Fahne schwenkend, vor einer Kulisse aus Gebäuden, Bäumen und Himmel.

AfD in Brandenburg vom Zukunftstag 2026 ausgeschlossen – Partei droht mit Klagen

Die AfD in Brandenburg wurde von der Teilnahme an einer Berufsorientierungsveranstaltung für Schüler ausgeschlossen, nachdem das Land die dortige Parteigliederung als rechtsextrem eingestuft hatte. Die Entscheidung erfolgte nach einem Hinweis aus der Bevölkerung, woraufhin das Bildungsministerium die Partei vom "Zukunftstag 2026" ausschloss. Die AfD-Fraktion droht nun mit rechtlichen Schritten und kündigte sogar eine eigene Ersatzveranstaltung an.

Der Brandenburgische Zukunftstag ist eine jährliche Initiative, bei der Schüler ab der siebten Klasse eintägige Praktika absolvieren können. Fast 1.000 Plätze werden jährlich angeboten, wobei sich Anbieter online registrieren, um Teilnehmer zu betreuen. Im vergangenen Jahr war die AfD noch zugelassen gewesen, da sie damals lediglich als Verdachtsfall für Rechtsextremismus galt.

Die AfD-Landesgruppe hatte sich zunächst für die Veranstaltung 2026 angemeldet, wurde jedoch nach der Meldung eines Bürgers ausgeschlossen. Das Ministerium begründete den Schritt mit der Einschätzung des Landesverfassungsschutzes, der die AfD inzwischen als gesichert rechtsextrem einstuft. Die Behörde argumentierte, Minderjährige könnten ohne ausreichende Kontrolle extremistischem Gedankengut ausgesetzt werden.

Die AfD-Fraktion wies die Entscheidung als haltlos zurück. Sie kündigte an, den Ausschluss gerichtlich anfechten und notfalls einen eigenen Zukunftstag für Schüler organisieren zu wollen. Dies geschieht zu einer Zeit, in der die Partei in anderen Bundesländern mit ähnlichen Einstufungen konfrontiert ist.

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In Thüringen gilt die AfD bereits offiziell als rechtsextrem – ohne rechtliche Gegenwehr. Das Oberverwaltungsgericht Sachsens bestätigte dieselbe Einordnung, während in Sachsen-Anhalt das Verfahren bis zu einer bundesweiten Entscheidung ausgesetzt ist. Niedersachsen nahm die Partei kürzlich in seine Extremismusliste auf. Brandenburgs Einstufung wird noch gerichtlich überprüft. In all diesen Ländern steht die AfD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, weitere Maßnahmen wie Verbote wurden jedoch bisher nicht ergriffen.

Der Ausschluss der AfD von der brandenburgischen Berufsveranstaltung spiegelt die wachsende Prüfung der Partei in mehreren deutschen Bundesländern wider. Mit anstehenden Klagen und der Ankündigung alternativer Formate zeigt der Streit die anhaltenden Spannungen um ihren politischen Status. Die Entscheidung des Ministeriums bleibt vorerst bestehen – mit der Begründung, Minderjährige vor unkontrollierter Konfrontation mit extremistischem Gedankengut schützen zu müssen.

Quelle