200 Meter entscheiden: Beamtin gewinnt Rechtsstreit um Tagegeldanspruch
Gesa EigenwilligRechtlicher Streit um Verpflegungspauschale für weibliche Beamtin: 200 Meter entscheiden - 200 Meter entscheiden: Beamtin gewinnt Rechtsstreit um Tagegeldanspruch
Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden den Fall
Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden den Fall
Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden den Fall
- Dezember 2025, 15:58 Uhr
Eine Beamtin hat einen Rechtsstreit um Verpflegungspauschalen für Dienstreisen innerhalb ihres üblichen Arbeitsortes gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied zu ihren Gunsten und klärte, wie die Entfernung für solche Ansprüche zu messen ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ihre Dienstfahrten Anspruch auf Tagegeld nach den geltenden Regelungen begründen.
Es ging um 24 Dienstreisen, die jeweils länger als acht Stunden dauerten. Die Klägerin forderte 336 Euro an Verpflegungspauschalen und argumentierte, ihr vorübergehender Arbeitsort liege weit genug entfernt, um Anspruch darauf zu haben. Luftlinie betrug die Entfernung 1,9 Kilometer, doch die kürzeste Straßenverbindung mit dem Auto maß 2,1 Kilometer.
Das Urteil setzt einen klaren Maßstab für Tagegeldansprüche: Entscheidend ist die Straßenentfernung, nicht die Luftlinie. Beschäftigte müssen künftig die Autostrecke prüfen, um Anspruch auf die Pauschale zu haben. Die Entscheidung beseitigt zwar Unklarheiten, hält aber am Zweck der Regelung fest: Zahlungen sollen nur für Reisen mit tatsächlich höheren Aufwendungen geleistet werden.
