100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögerte Löschung falscher Vorwürfe gegen Soldaten
Gesa Eigenwillig100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögerte Löschung falscher Vorwürfe gegen Soldaten
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Behauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten nicht rechtzeitig entfernt hatte. Die auf Facebook verbreiteten Beiträge waren nach einer Klage des Soldaten Anfang dieses Jahres als rechtswidrig eingestuft worden. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Löschanordnung führte schließlich zur Verhängung des Bußgelds.
Der Fall nahm seinen Anfang, als die falschen Vorwürfe gegen den Soldaten auf Metas Plattform auftauchten. Am 23. März 2026 ordnete die Presskammer des Landgerichts Frankfurt an, die Beiträge umgehend zu löschen. Trotz des Beschlusses blieben die Inhalte weitere 15 bis 17 Tage online.
Der Soldat beantragte daraufhin am 8. April 2026 die Verhängung eines Ordnungsgelds. Meta entfernte die Beiträge schließlich am 8. und 10. April, doch das Gericht wertete die Verzögerung als inakzeptabel. Es betonte, dass die Schwere der falschen Anschuldigungen das Zögern des Unternehmens besonders problematisch mache.
Während des Verfahrens räumte Meta systemische Nachlässigkeiten ein und führte interne Verzögerungen als Begründung an. Das Gericht wies diese Erklärungen jedoch als unzureichend zurück. Es stellte fest, dass die Missachtung des Beschlusses den Ruf des Soldaten geschädigt habe und eine empfindliche Strafe rechtfertige.
Die Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro wurde offiziell am 28. Mai 2026 verhängt. Meta hat ab dem Urteil zwei Wochen Zeit, um gegebenenfalls sofortige Beschwerde einzulegen und in Berufung zu gehen.
Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die drohen, wenn schädliche Inhalte nicht zeitnah entfernt werden. Meta muss nun entweder die Strafe akzeptieren oder die Entscheidung innerhalb der gesetzten Frist anfechten. Das Urteil bekräftigt die Haltung des Gerichts, Löschanordnungen bei ehrenrührigen Beiträgen konsequent durchzusetzen.






